Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Untermarchtal bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Bahnhofstr. 4, Untermarchtal eingerichtet.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Hinweise zur Bundestagswahl 2025
Anforderung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025. Mit diesem Amtsblatt werden die Wahlbenachrichtigungen (Wahlschein) für die oben genannte Wahl ausgetragen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen. Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird der Versand der Briefwahlunterlagen umgehend an die von Ihnen im Wahlscheinantrag angegebene Adresse vorgenommen. Die Auslieferung erfolgt über unsere Amtsboten. Wer einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen möchte, hat hierfür
verschiedene Möglichkeiten:
Die Ausstellung eines Wahlscheines kann schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgesehen. Der Antrag muss vom Wahlbenachrichtigen selbst unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Für die Vollmacht kann ebenfalls die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bei verlorenen Wahlscheinen ist die Ausstellung von Ersatzwahlscheinen gemäß § 28 (10) BWO bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Wer die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch) beantragen möchte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.