• Gemeinde Untermarchtal Panorama

Aktuelles

Achtung - Wasserabstellung

Aufgrund einer Wartung am Druckminderer muss das Wasser am Dienstag, dem 11.02.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der kompletten Gemeinde abgestellt werden.

Bitte treffen Sie eventuelle Vorkehrungen. Wir bitten um Verständnis.

Wahlbekanntmachung

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Untermarchtal bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Bahnhofstr. 4, Untermarchtal eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Anforderung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025. Mit diesem Amtsblatt werden die Wahlbenachrichtigungen (Wahlschein) für die oben genannte Wahl ausgetragen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen. Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird der Versand der Briefwahlunterlagen umgehend an die von Ihnen im Wahlscheinantrag angegebene Adresse vorgenommen. Die Auslieferung erfolgt über unsere Amtsboten. Wer einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen möchte, hat hierfür
verschiedene Möglichkeiten:

Die Ausstellung eines Wahlscheines kann schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgesehen. Der Antrag muss vom Wahlbenachrichtigen selbst unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Für die Vollmacht kann ebenfalls die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bei verlorenen Wahlscheinen ist die Ausstellung von Ersatzwahlscheinen gemäß § 28 (10) BWO bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Wer die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch) beantragen möchte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Es dient als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. D. h. die Reform der Grundsteuer wird sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Warum eine Reform?

Die Grundsteuer basierte bisher auf den Einheitswerten. Diese wurden letztmals flächendeckend in einer Hauptfeststellung zum 01.01.1964 nach den Wertverhältnissen zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Während sich die Wertverhältnisse seither sehr unterschiedlich entwickelt haben, blieben die Einheitswerte unverändert. Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht deshalb die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesgesetzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. Für die Neuberechnung mussten die Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden.

Download Grundsteuerreform (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

Wir bitten um Beachtung

Beitrag aktualisiert - Freitag, 20. Dezember 2024.

Das Rathaus/Infozentrum ist über die Feiertage wie folgt geschlossen:
Vom 23.12.2024 bis 31.12.2024. In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine E-Mail:
bm@gemeinde-untermarchtal.de
Ihre Gemeindeverwaltung

Mehrzweckhalle

Die Mehrzweckhalle ist während den kompletten Weihnachts-/Winterferien für den
Sportbetrieb geschlossen.

Amtsblattredaktion

Das erste Amtsblatt im Jahr 2025 erscheint am 10.01.2025, also in der 2.
Kalenderwoche und dann wie immer freitags in den geraden Wochen.

Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Untermarchtal gemäß § 46 Abs.3 EnWG

Die Gemeinde Untermarchtal, Landkreis Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, gibt hiermit bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stormverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Untermarchtal am 31.12.2028 endet.

Die Gemeinde Untermarchtal beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu allgemeiner Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen.

Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Untermarchtal, Bahnhofstr. 4, 89617 Untermachtal zu bekunden.

Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Bernhard Ritzler – Bürgermeister