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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“.
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“,
    Gemeinde Untermarchtal, Alb-Donau-Kreis.

Der Gemeinderat der Gemeinde Untermarchtal hat am 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, und den Vorentwurf zu den örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers, den Anteil aus erneuerbaren Energien er-zeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger, die ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der B 311 in den Gewannen Rübteile sowie innere und Äußere Ellenhaldenäcker.

Die Flächen sind im Eigentum Privater und werden von der ABO Energy GmbH & Co. KGaA als Vorhabensträger zur Umsetzung der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Vorhabenträger hat das Projekt in der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 vorgestellt. Das Vorhaben liegt nicht im nach dem EEG (Erneuerbares Energie Gesetz) definierten benachteiligten Gebiet. Es ist vorgesehen den Strom mittels PPA (Power Purchase Agreement) Vertrag direkt einen Abnehmer in der Umgebung zu liefern. Insgesamt könnten auf der Fläche ungefähr 29 Mio. kWh/a produziert werden. Damit könnten ca. 8.300 Haushalte/a (bei einer Annahme von 3.500 kWh/a/Haushalt) versorgt werden.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Die Flächen werden derzeit als Grünland- und Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Der Gemeinderat entscheidet durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien an dieser Stelle, gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft.

Hier finden Sie die PDF-Dokumente für den Solarpark Untermarchtal:

Öffentliche Bekanntmachung – Änderung des Flächennutzungsplans

21. Änderung des Flächennutzungsplans

Aufstellungsbeschluss der 21. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)

19. Änderung des Flächennutzungsplans

Auslegung des Vorentwurfs 19. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)

16. Änderung des Flächennutzungsplans

Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)

Kehrmaschine

Kehrmaschine am Mittwoch, 05.03.2025.
Nach dem Umzug fährt am Mittwoch, 05.03.2025 die Kehrmaschine durch Untermarchtal
(Umzugsstrecke). Wir bitten die Anwohner entlang des Umzugsweges die Gehwegabschnitte auf die Straße zu kehren. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Wir bitten um Beachtung

Vom 03.03. – 04.03.2025 ist das Sekretariat nicht besetzt.

Am 06.03.2025 ist das Rathaus von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr geschlossen. Bei dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: bm@gemeinde-untermarchtal.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Beachtung Wahlvorbereitung

Aufgrund von Wahlvorbereitungen ist es möglich, dass das Rathaus ab Montag, 10.02.2025 - 21.02.2025 hin und wieder kurzfristig geschlossen sein kann. Ein entsprechender Hinweis wird an der Eingangstür angebracht. Am Montag, dem 10.02.2025, ist wegen der Wahlvorbereitungen ganztägig geschlossen.

Wir bitten um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung