Aktuelles
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Informationen zu den Änderungen (Aktualisiert - Mai 2021)
Corona-Update - Mai 2021: Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.Hinweise und Informationen zu Corona
Update: Februar 2021
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur Regelung von Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten.
- Update: Corona-Verordnung: Corona-Verordnung (PDF-Dokument)
- Update 01. März 2021: Corona-Verordnung: Corona-Verordnung (PDF-Dokument)
- Corona Verordnung, 25. Januar 2021 (PDF-Dokument)
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Coronavirus) wurden von Seiten des Landes Baden-Württemberg, des Landkreises Alb-Donau sowie von unserer Seite umfassende Maßnahmen eingeleitet, die die Ausbreitung des Virus nachhaltig verlangsamen sollen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Alb-Donau-Kreis. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis erlässt aufgrund von Gefahr im Verzug nach §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 1, Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG ZustVO BW) und der §§ 35 Satz 2, 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG BW) folgende Allgemeinverfügung.
Fünfte Corona Verordnung der Landesregierung. (PDF-Dokument)
Chronologische Corona Entwicklung:
Veröffentlicht November 2020
- Corona-Verordnung (PDF-Dokument)
Veröffentlicht April 2020
- Die Gemeinde Untermarchtal schließt ihre sämtlichen öffentlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr zunächst bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020. Hierbei werden auch der gesamte Hallen-, Spielstätten- sowie Sportbetrieb (inkl. Sportstätten) für diesen Zeitraum gesperrt. Ein Zugang ins Rathaus sowie den Ortsverwaltungen ist nur noch nach vorheriger Anmeldung möglich. Siehe hierzu auch nachfolgendes Infoblatt!
- Das Land Baden-Württemberg schließt sämtliche Schulen sowie Kindergärten bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Darüber hinaus wird der Betrieb folgender Einrichtungen untersagt:
- a. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater
- b. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
- c. Kinos
- d. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen
- e. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
- f. Volkshochschulen und Jugendhäuser
- g. öffentliche Bibliotheken
- h. Vergnügungsstätten sowie
- i. Prostitutionsstätten.
- Außerdem untersagt das Land grundsätzlich den Betrieb von Gaststätten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Robert-Koch Institutes und des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis. Über das Landratsamt ist eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 0731 - 185 -1050 erreichbar Diese Maßnahmen erscheinen dem Einen oder Anderen eventuell übertrieben oder gar unnötig, allerdings sind sie zwingend erforderlich, um eine Notstandsituation - wie sie derzeit in Italien oder auch anderen Ländern bereits herrscht - zu vermeiden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit den getroffenen Maßnahmen einen großen Schritt in die richtige Richtung machen. Wenn jeder von uns die obigen Maßnahmen mitträgt, können wir die aktuelle Lage schnell in den Griff bekommen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sich an uns zu wenden, wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen! Ich denke hier vor allem an die Erledigung von Einkäufen oder ähnlichem. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir dann gemeinsam nach einer Lösung suchen können. In gleichem Maße bitte ich alle Personen, die bereit wären kleine Hilfsdienste oder auch Einkäufe und ähnliches ehrenamtlich zu übernehmen sich bei uns zu melden damit wir dies dann koordinieren können.
Die Gemeindeverwaltung ist unter der Tel. Nr. 07393 - 91 73 83 oder per Mail unter info@gemeinde-untermarchtal.de zu erreichen.
Bereits jetzt arbeitet die Gemeinde Untermarchtal eng mit allen zuständigen Partnern zusammen, wobei ich einen herzlichen Dank an alle Unterstützer sowie Helfer – ehrenamtlich wie hauptamtlich – aussprechen darf.
An dieser Stelle möchte ich auch Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich für Ihr Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen im ganzen Land, Ihre Geduld sowie Ihr Verständnis danken.
Ihr Bürgermeister Bernhard RitzlerWeitere Informationen:
- Amtsblatt mit Allgemeinverfügung (PDF - Stand: 18. Oktober 2020)
- Corona-Verordnung Gaststätten (PDF - Stand: 18. Mai 2020)
- Verordnung der Landesregierung (PDF - Stand: 02. Mai 2020)
- Gottesdienste (PDF)
- Corona-Verordnung (PDF - Stand: 29. März 2020)
- Gottesdienst und religiöse Veranstaltungen
- Bußgeldkatalog Verordnung (PDF)
- Bestattungen (PDF)
- Rathausbesuch (PDF)
- Verordnung der Landesregierung (PDF)
- Rathausbesuch (PDF)
- Sperrung-Gemeindehalle (PDF)
- Sperrung-Spielplatz (PDF)
Hinweise und Informationen zu Corona
Voraussichtlich haben Sie aus der Presse bereits erfahren, dass sämtliche Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 (Ende der Osterferien) geschlossen sind.