Informationen zu den Änderungen (Aktualisiert - Mai 2021)
Corona-Update - Mai 2021: Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.
Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des
Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des
Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der
exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt
hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr
einer akuten Gefahrenlage erforderlich.