Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“.
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Untermarchtal“,
Gemeinde Untermarchtal, Alb-Donau-Kreis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Untermarchtal hat am 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, und den Vorentwurf zu den örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers, den Anteil aus erneuerbaren Energien er-zeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger, die ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der B 311 in den Gewannen Rübteile sowie innere und Äußere Ellenhaldenäcker.
Die Flächen sind im Eigentum Privater und werden von der ABO Energy GmbH & Co. KGaA als Vorhabensträger zur Umsetzung der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Vorhabenträger hat das Projekt in der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 vorgestellt. Das Vorhaben liegt nicht im nach dem EEG (Erneuerbares Energie Gesetz) definierten benachteiligten Gebiet. Es ist vorgesehen den Strom mittels PPA (Power Purchase Agreement) Vertrag direkt einen Abnehmer in der Umgebung zu liefern. Insgesamt könnten auf der Fläche ungefähr 29 Mio. kWh/a produziert werden. Damit könnten ca. 8.300 Haushalte/a (bei einer Annahme von 3.500 kWh/a/Haushalt) versorgt werden.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.
Die Flächen werden derzeit als Grünland- und Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Der Gemeinderat entscheidet durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien an dieser Stelle, gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft.
Hier finden Sie die PDF-Dokumente für den Solarpark Untermarchtal:
- Gemeinde Untermarchtal Bekanntmachung Solarpark. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Begründung Bebauungsplan Solarpark Untermarchtal. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Bebauungsplan Solarpark Untermarchtal. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Solarpark Untermarchtal Vorentwurf. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Liste der zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Vorläufiger Umweltbericht zum Bebauungsplan Solarpark Untermarchtal. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Solarpark Untermarchtal. (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).