Gebühren und Steuern
Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Einrichtungen und deren Benutzungsgebühren geben und Sie über die derzeitigen Gebühren- und Steuersätze informieren:
Müllentsorgung
Leerungen der Mülleimer, sowie gelber Sack, Bioabfall und Blaue Tonne läuft über die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis.
Fragen oder Anregungen bitte an die zuständige Stellen:
- Bio- und Hausmüllabfuhr, Sperrmüll- und
Holzabfuhr, Gartenabraum - Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
- Telefon: 0731 – 185 3333
- Abfuhr „Gelber Sack“
- Fa. Veolia
- Telefon: 0800 – 07 85 600
- E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
- Blaue Tonne
- Fa.Gebr. Braig GmbH&Co.KG
- Telefon: 07391 – 77 03 30
- Download (PDF): Abfallkalender 2024
- Abfallsack ca. 60 l
(Stand 2023)
- 7,- EUR
Abwasserentsorgung
Das Abwasser aus unserer Gemeinde wird in der Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Munderkingen in Rottenacker gereinigt. Bei der Berechnung der Abwassergebühr gilt der sog. Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch = Abwassermenge).
- Die Gebühr beträgt je m³
- Pro m² versiegelte Fläche
- Ohne Klärgebühr je m³
(Stand 2019)
- 1,70 EUR
- 0,34 EUR
- 1,03 EUR
Wasser- bzw. Abwasserversorgung - Erschließungsbeitrag
Die Gemeinde Untermarchtal erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche
- 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen)
- 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege).
Friedhof - Bestattung
Auf dem Friedhof unserer Gemeinde neben der Dorfkirche St. Andreas sind folgende „Grabtypen“ verfügbar: Reihengräber, Urnenreihengräber, Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Urnensammelgräber, anonyme Urnensammelgräber, Grabfeld Sternenkinder. Die Ruhezeit eines Verstorbenen beträgt in den Reihen- und Wahlgräbern 25 Jahre. Die Ruhezeiten von Aschen in Urnenreihen,- Urnenwahl-, Urnensammelgräbern und Grabfelder für Sternenkinder betragen 20 Jahre. Friedhofssatzung vom 17.12.2019.
- Download (PDF): Friedhofssatzung
- Reihengrab/Einzelgrab
- Wahlgrab für 2 Personen
- Wahlgrab für 4 Personen
- Urnengrab
- Gebühr für die Leichenhalle
- Aussegnung
(Stand 2015)
- 250,- EUR
- 250,- EUR
- 850,- EUR
- 150,- EUR
- 75,- EUR
- 25,- EUR
Gebühr Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet zu Beginn der Hundehaltung seinen Hund bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Hunde ab einem Alter von 3 Monaten). Er erhält dann eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes befestigt wird.
- erster gehaltener Hund
- jeden weiteren Hund
- Kampfhund
- weiterer Kampfhund
- gefährlicher Hund
- weiterer gefährlicher Hund
- Zwinger
(Stand 2015)
- 45,- EUR
- 90,- EUR
- 450,- EUR
- 900,- EUR
- 250,- EUR
- 500,- EUR
- 90,- EUR
Realsteuerhebesätze
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
(Stand 2014)
- 320 v.H.
- 300 v.H.
- 340 v.H.